Aktuelle Mitteilungen für unsere Patienten
Wichtige Änderung bei der Terminvergabe | Praxis
Liebe Patientinnen und Patienten,
den Vorgaben unseres derzeitigen Gesundheitsministers entsprechend, sehen wir uns gezwungen, mit Beginn des neuen Jahres 2023 bei der Terminvergabe einige Veränderungen vorzunehmen.
Bisher war es in unserer Praxis üblich, dass Sie sich bei erheblichen, akuten Beschwerden auch ohne Termin in unserer Praxis vorstellen konnten. Sofern wir Kapazitäten hatten, haben wir umgehend, spätestens aber innerhalb von ein paar Tagen, einen Termin für Sie arrangiert. Das wird so nun leider nicht mehr umgesetzt werden können.
Ab sofort gelten einige Neuregelungen, die wir Ihnen im Folgenden kurz erläutern möchten:
- Für Regeltermine, die planbar sind und keine besondere Eile erfordern, bleibt alles beim Alten.
- Kassenpatienten, die einer dringenden und zeitnahen Behandlung bedürfen, müssen sich bitte zunächst bei ihrem Hausarzt vorstellen, der sich von der dringenden Notwendigkeit einer Vorstellung beim Facharzt überzeugen und im Anschluss eine entsprechende Dringlichkeitsüberweisung ausstellen muss. Eine solche Überweisung trägt neben der Facharztbezeichnung den Vermerk "T". Die Hausarztpraxis vereinbart dann direkt mit uns einen kurzfristigen Termin für Sie. Zu diesem Termin in unserer Praxis bringen Sie dann bitte unbedingt die Überweisung mit. D.h. Sie müssen sich nicht mehr um eine Terminvereinbarung in unserer Praxis kümmern - das erledigt Ihr Hausarzt. Dieser benötigt dafür auch unsere Betriebsstättennummer (BSNR): 280420400.
- Alternativ können Sie sich auch bei der Terminservicestelle melden (Telefon: 116 117), die, sofern diese sich von der Dringlichkeit Ihrer fachärztlichen Vorstellung überzeugt hat, dann ihrerseits einen Termin für Sie bei einem Facharzt vereinbart.
- Absolute Notfälle werden wir selbstverständlich nach wie vor auch ohne jede Überweisung im Rahmen unserer offenen Sprechstunde versorgen.
Um uns unnötige Diskussionen zu ersparen, die nur Zeit kosten, Ärger und Unmut verursachen und nichts an den neu geschaffenen, gesetzlichen Tatsachen ändern, bitten wir Sie herzlich, die o. g. Punkte zu berücksichtigen und sich erst zu melden, wenn Sie über die Dringlichkeitsüberweisung Ihres Hausarztes verfügen. Um trotz dieser Neuregelungen einen reibungslosen Ablauf in unserer Praxis gewährleisten zu können, bitten wir ferner um Verständnis dafür, dass wir Ihnen in dringenden Fällen einen Termin vorgeben und spezielle Terminwünsche nicht berücksichtigen können. Vielen Dank.